HINWEISGEBERSCHUTZ FÜR HOTELS

Für Hotelbetriebe
ab 50 Beschäftigte
pauschal 99 EUR / Monat


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PFLICHT seit 17.12.2023

 

 

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HINWEISGEBERSCHUTZ FÜR HOTELS

Für Hotelbetriebe ab 50 Beschäftigte pauschal 99 EUR / Monat

PFLICHT seit 17.12.2023

★★★★★

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das auch als Whistleblower-Richtlinie bekannte Hinweisgeberschutzgesetz, soll Personen schützen, die
Fehlverhalten, Unregelmäßigkeiten oder illegale Aktivitäten in einem Unternehmen aufdecken.
Gegenstand einer Meldung können z.B. Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten, Subventionsbetrug, Geldwäsche, mangelhafte Umsetzung von Produktsicherheit, Umwelt- oder Datenschutzvorgaben sein.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Mitarbeiter keine Angst vor Vergeltung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz haben müssen, 
wenn sie Bedenken äußern oder Fehlverhalten melden.

Was müssen Hotels tun?

  • Einrichtung Meldestelle
  • Benennung Meldestellenbeauftragter
  • Ausbildung Fallbearbeiter

Voraussetzungen Meldestelle

  • Fachkunde
  • Unabhängigkeit
  • Anonymität Betroffener

Hinweisgeberschutz im Hotel: wie organisieren?

In Bezug auf Fachkunde/Weiterbildung, Unabhängigkeit, und Anonymität Meldender ist ein externer Dienstleister zu bevorzugen.

Wer sich für eine digitale Meldeplattformen entscheidet, benötigt zwingend noch einen benannten (neutralen) Meldestellenbeauftragten und muss im Falle einer Meldung einen qualifizieren Fallbearbeiter mit der Prüfung beauftragen.

Was auf den ersten Blick also günstig erscheint, kann im Ernstfall – auch unter Zeitdruck – richtig teuer werden.

Wir kümmern uns um die HinSchG – Regeln…

  • Einrichtung und Betrieb der Meldestelle 
  • Einrichtung der Meldekanäle 
  • Benennung des Meldestellenbeauftragten 
  • Zuteilung eigener Fallmanager 
  • Durchführung des Verfahrens 
  • Fallbearbeitung und Verfahrensprozess 
  • Treffen von Folgemaßnahmen
  • Vorteile …

    • Schonung interner Ressourcen - keine Fachkundeprüfung eigener Mitarbeiter nötig 
    • Stellung geschulter Ansprechpartner und Fallbearbeiter (Casemanager) 
    • kein Interessenkonflikt (Geschäftsleitung, Führungskräfte sowie benannte Datenschutzbeauftragte sind lt. Gesetzgeber ungeeignet)
    • Wahrung der Anonymität des Hinweisgebenden
    • Beachtung des Datenschutzes

    Unsere Strategie…

    • datenschutzkonformes, digitales Hinweisgebersystem 
    • uneingeschränkter Online-Zugang für alle Beteiligten
    • revisionssichere Dokumentation 
    • professionelles Onboarding der Mitarbeiter 
    • Hotline für allgemeine Fragen 
    • Betreuung durch unabhängige und qualifizierte Ansprechpartner 
    • physische Zusammenkunft mit Hinweisgebern

    Kalkulation …

  • Einmalige Einrichtung 499€ 
  • Monatspauschale 99€ 
  • Abrechnung von Fallbearbeitungen nach Aufwand
  • Ähnliche Themen

    Es geht nicht darum, ob, sondern wann man Opfer eines Cyberangriffs wird. Datenpannen kosten im Durchschnitt 150 EUR je Datensatz.

    Als Branchenspezialisten unterstützen wir Sie aktiv bei der Umsetzung von DSGVO-Pflichten und meistern punktgenau den Spagat zwischen Pflicht und Kür.

    Die Folgen von Hacker Angriffen auf IT-Systeme des Unternehmens können verheerende Schäden in Betrieb und Finanzen anrichten. Und trotz neuerster IT, aktuellstem Virenschutz, kompetenten IT-Administratoren…wirklich verlassen kann man sich letztlich nur auf leistungsfähige Versicherungspolicen.

    Verschärfter Wettbewerb, wachsender Leistungsdruck. Immer mehr Gesetze und Vorschriften. Alles wird komplexer…

    Egal, ob Investor, Manager oder Geschäftsführer: sichern Sie das Risiko von Fehlendscheidungen oder Pflichtverletzungen und damit Ihren Unternehmenserfolg ab !

    IMMER FÜR SIE DA ...

    Wir KÜMMERN UNS UM ...

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